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nach fünfjähriger interdisziplinärer Entwicklungsarbeit: Die schon so lange überfällige und heiß ersehnte S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“!
Die S3-Leitlinie gilt für Gebärende all jener Kinder, die als Einlinge aus Schädellage im Zeitraum 37+0 bis 41+6 Schwangerschaftswochen vaginal geboren werden.
Der Fokus liegt hierbei auf einem physiologischen Geburtsablauf mit Abgrenzung zur Geburtspathologie.
Federführend entwickelt wurde die 258 Seiten umfassende und im Januar 2021 veröffentlichte LL S3 von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Eingebunden waren z. B. der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. und der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) e.V.
Die Zusammenarbeit von Expert:innen aus Fachgesellschaften und sog. Laien, z. B. aus der Bürgerschaft oder der Frauenpolitik, ist ein sehr zu begrüßender Fortschritt.
Diese berufliche Handlungsempfehlung richtet sich an alle geburtshilflich beteiligten Berufsgruppen, v.a. an Hebammen und Entbindungspfleger sowie an ärztliche Geburtshelfer:innen. Gemeint ist sie aber auch im Sinne der Förderung einer interprofessionellen Zusammenarbeit aller geburtshilflich Handelnden.
Die (Be-)Achtung der Geburtsphysiologie und das Wohlergehen von Mutter & Kind sind von zentraler Bedeutung: „Gute Geburtshilfe stellt daher das Wohlergehen und
die Sicherheit für Mutter und Kind in das Zentrum.“
Befürwortung der Betreuung und Überwachung in allen Geburtsphasen, z. B.
Aber auch die Unabhängigkeit von berufspolitischen, finanziellen oder institutionellen Interessen kommen zum ersten Mal überhaupt in der Leitlinie vor.
Der geburtshilfliche Fokus liegt nun nicht mehr einzig auf medizinischen Parametern. Begrifflichkeiten wie z.B.
Individualität, Information
und
Entscheidungsfreiheit der Gebärenden,
auch Mitgefühl, Respekt, Würde, Wertschätzung und Achtung sind in der Leitlinie zu finden.
Die Gebärenden dürfen ihre Geburtspositionen selbst wählen und sollen zur Vermeidung der Rückenlage angehalten werden.
Verzichtet werden soll auch auf
Entsprechend der Geburtsphysiologie gewählte, den Geburtsvorgang unterstützende Positionen sowie das Nutzen-dürfen des archaisch angelegten, körpereigenen Wissens einer jeden Gebärenden, schützen
Mutter und Kind … und stellen einen wichtigen präventiven Gewinn für das mütterliche Beckenboden- und Kontinenzsystem dar!
Wo es Licht gibt, gibt es auch Schatten. In diesem Fall: Leitlinien sind
keine Gesetze. Sie sind als Empfehlungen zu betrachten und daher juristisch nicht bindend.
Das Tanzberger-Konzept e.V.